Therapie für Lese- und Rechtschreibstörungen
Lese-Rechtschreibstörungen betreffen 3-8% der Kinder und Jugendlichen. Sie gehören damit zu den häufigsten schulischen Entwicklungsstörungen.
Eine Legasthenie/Lese-Rechtschreibstörung ist laut WHO ICD-10 eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten.
In der ICD-10 wird unterschieden:
Lese- und Rechtschreibstörung ( F81.0)
Anklicken um mehr zu erfahren
Isolierte Rechtschreibstörung (F81.1)
Anklicken um mehr zu erfahren
Rechenstörung/Dyskalkulie (F81.2)
Anklicken um mehr zu erfahren
Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten (F81.3)
Anklicken um mehr zu erfahren
Von der Leserechtschreibstörung/Legasthenie zu unterscheiden ist die weniger gravierende eher vorübergehende Leserechtschreibschwäche.
Zu den Ursachen einer Lese-Rechtschreibstörung
Eine Lese-Rechtschreibstörung ist nicht Folge einer Intelligenzminderung oder eines Mangels an Lerngelegenheiten. Sie kann auch nicht auf elterliche Erziehungsfehler, Störungen der Eltern-Kind-Beziehung, oder andere soziale Ursachen zurückgeführt werden. Auch schulische Ursachen, z.B. bestimmte Leselehrgänge wie die Ganzwortmethode, scheiden aus. Allerdings können schulische Unterstützung oder Förderung, die Entwicklung und die Ausprägung einer Legasthenie beeinflussen.
Als Hauptursache werden genetische Faktoren angenommen. Übereinstimmung besteht darin, dass biologische Besonderheiten der Hirnentwicklung ausschlaggebend sind. Unterschiedliche zentralnervöse Funktionen, die abhängig von der biologischen Reifung des Zentralnervensystems sind, sind Voraussetzungen für das Erlernen des Lesens und Rechtschreibens.
(aus: Landesverband für Legasthenie Baden-Württemberg)
Unser Therapiekonzept im Bereich Lesen und Schreiben
Um Ihr Kind therapeutisch im Prozess des Lesen- und Schreibenlernens individuell, gezielt und nachhaltig unterstützen zu können, führen wir zunächst eine ausführliche Diagnostik durch.
Zur Diagnostik des Lesens und Schreibens
Mit Hilfe eines anerkannten Diagnostikmittels, z. B. des standardisierten Salzburger Lese- und Rechtschreibtests (SLRT-II), können wir die Lese- und Rechtschreibfähigkeiten Ihres Kindes im Vergleich zur Altersnorm einschätzen. Tests zum Lesesinnverständnis geben Aufschluss über die Entnahmefähigkeit Ihres Kindes während des Lesens.
Ergänzend werden die basalen Bereiche der Aufmerksamkeit und Konzentration, sowie die Wahrnehmungsfunktionen im akustischen und optischen Bereich und im Bereich der Raumorientierung erfasst. Eine gute Verarbeitung von Sinneswahrnehmungen ist die grundlegende Voraussetzung für den Schriftspracherwerb.
Zur Therapie des Lesens und Schreibens
Unsere Therapie umfasst die drei Säulen Aufmerksamkeit, Funktionen und Symptome (AFS), die je nach Leistungsprofil Ihres Kindes unterschiedlich gewichtet werden.
Innerhalb des Bereichs Aufmerksamkeit wird daran gearbeitet, die Dauer und Intensität der Aufmerksamkeit zu verbessern, als Grundlage für ein effektives Lernen.
Der Bereich Funktionen verbessert die Verarbeitung optischer, akustischer und räumlicher Reize.
Im Bereich der Symptome werden persönliche Schreib- bzw. Leseprofile erstellt. Mit gezielten Methoden werden Problemwörter gefestigt und wiederholt abgerufen und dadurch nachhaltig abgespeichert. Strategien z. B. aus der Freiburger Rechtschreibschule (FRESCH), die inzwischen im Schulalltag Einzug gehalten haben, ermöglichen es Ihrem Kind, sich selbständig die Rechtschreibung eines Wörter zu erschließen. Teile aus dem lautgetreuen Lese- und Rechtschreibprogramm von Reuter-Liehr mit anschließendem Regeltraining unterstützen systematisch insbesondere bei anfänglichen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben.
Wann kann eine logopädische Therapie bei vorliegenden Lese-Rechtschreibschwierigkeiten ärztlich verordnet werden?
Einzig beim Vorliegen von Störungen der zentralen Hörfunktionen (SP1) oder einer diagnostizierten Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) in Form von nicht altersgemäßem Sprachverstehen im Störschall oder in Form von nicht altersgemäßer Sprachlautunterscheidung (SP2) kann eine ärztliche Verordnung erfolgen. In diesem Falle ist die phonologische Bewusstheit, deren Entwicklung eine maßgebliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schriftspracherwerb ist, beeinträchtigt. Bleibt diese unbehandelt, kann es infolge dessen nicht nur zur einer Lese-Rechtschreibstörung kommen, sondern auch zu Schwierigkeiten beim Verstehen und Verfassen von Texten.
Verordnungsfähig ist eine Behandlung deshalb nur aufgrund einer neuropsychologischen Untersuchung und zentralen Hördiagnostik.
Ansonsten stellt die Behandlung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten eine private Leistung dar, die vom Amt für Versorgung/Landratsamt übernommen werden kann.
Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an!