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Der Weg zur logopädischen Behandlung

Ärztliche Verordnung

Wenn Sie Beschwerden bzgl. der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens haben, wenden Sie sich an den Arzt. Ihr behandelnder Arzt stellt dann gegebenenfalls ein Rezept aus, auf dessen Basis wir Sie oder Ihr Kind behandeln.

 

Folgende Ärzte können Verordnungen ausstellen

Kinderärzte/Pädiater, Hausärzte/Internisten, HNO-Ärzte/Phoniater, Kieferorthopäden und Zahnärzte, Neurologen ebenso das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) in Ravensburg und weitere pädaudiologische, phoniatrische und neurologische Zentren und Kliniken.

 

Therapie

Beim ersten Termin findet eine Anamnese und eine logopädische Untersuchung statt. Mit der Besprechung der Ergebnisse werden in einem anschließenden Gespräch die gemeinsamen Ziele und Wünsche für die sich anschließende Therapie auf den Patienten abgestimmt und festgelegt.

Die Therapien finden in Einzelsitzungen statt. Sie dauern 45 bzw. 60 Minuten. In Absprache mit den Eltern finden Kindertherapien mit oder ohne die Eltern statt. Am Ende der Stunde werden die Eltern in der Regel über den Stundenverlauf informiert und die häuslichen Übungen besprochen.

 

Kosten

Alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für die logopädische Behandlung. Für Erwachsene ab 18 Jahren verlangen die Krankenkassen einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10€ pro Verordnung.

 

Hausbesuche

Selbstverständlich führen wir auf Verordnung des behandelnden Arztes auch gerne Hausbesuche im Raum Ravensburg, Weingarten, Berg, Grünkraut und Umgebung durch.

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